Eigenbericht
Die Meldung von gestern, wonach Führerscheine nur noch befristet für einen Zeitraum von 15 Jahren ab dem Jahr 2013 Gültigkeit haben sollen und dies in einer EU-Richtlinie festgelegt ist, hat offensichtlich Verwirrung bei den Inhabern spanischer Führerscheine ausgelöst. Wer als Resident einen spanischen Führerschein besitzt, bekam bei Ablauf seiner Gültigkeit, die ab dem 70. Lebensjahr 2 Jahre betrug, automatisch eine Aufforderung zum Gesundheitstest, dazu einen vorläufigen Ersatzführerschein für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen. Den Abschnitt der Mitteilung musste man dann zusammen mit Lichtbildern und dem Ergebnis des Gesundheitstestes an die Führerscheinstelle senden, worauf man nach einiger Zeit einen neuen Führerschein zugeschickt bekam., der wiederum nur 2 Jahre Gültigkeit hatte.
Doch die spanischen Behörden scheinen die neue EU-Richtline bereits in diesem Jahr umgesetzt zu haben. Inhaber von spanischen Führerscheinen, die in diesm Jahr abgelaufen waren, bekamen keine Aufforderung mehr zum Gesundheitstest und keinen Antrag zur Ausstellung eines neuen Führerscheins. Auf Anfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle bekamen die Residenten die Auskunft die vorhandenen Führerscheine hätten nach wie vor Gültigkeit, obwohl doch das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen war. Wenn also das EU-Recht für Spanien bereits Gültigkeit hat, was man aus dem Verhalten der Behörde schließen kann, dann wären alle spanischen Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, gültig bis zum Jahre 2033 (oder doch nur bis 2028??). Aber es ist zu erwarten, dass Spanien - im Gegensatz zu Deutschland- dann nicht auf einen Gesundheits-Check verzichten wird. Auf jeden Fall aber ist es angebracht, dass die spanischen Führerscheininhaber über die neue Situation unterrichtet werden.
Roman Stadtmüller
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