Dienstag, 7. September 2010

Steuerrückzahlung: Gehören Sie dazu?

Sollten Sie als Privatperson in Spanien zwischen 1997 und 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind Sie berechtigt, bis zu 60% der von Ihnen bezahlten Steuer auf den Mehrerlös des Verkaufpreises rückerstattet zu bekommen. mehr...

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