Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2010 unterliegen pflegende Angehörige, die als Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern in Urlaub sind, dem
Versicherungsschutz in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Az.: L 4 U 57/09).
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